Mögliche Kostenträger sind:
*Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden.
*1,*2,*3: Jeder Antrag muss vor Beginn einer Maßnahme beim Kostenträger eingereicht werden. Ansonsten wird der Kostenträger sich zurückziehen. Bitte legen Sie dem Familiendienst Ihre jeweiligen Kostenzusagen vor.
*3: Der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten nach Budgetausschöpfung der Pflegekasse/ Eingliederungshilfe oder bei Einzelfällen beträgt bei einer Mittelschichtfamiliel pro Stunde 5€ und in Ausnahmefällen (sofern eine besondere Härte vorliegt) 1€ pro Stunde! Entsprechende Bescheide, z.B. Hartz IV, müssen Frau Trautmann vorgelegt werden.
Hintergrund: Liegt bei dem betroffenen Kind oder Jugendlichen eine Pflegebedürftigkeit I II III vor (mindestens seit einem Jahr), so können die Eltern/ BetreuerInnen einen Antrag auf Verhinderungspflege (stundenweise Ersatzpflege) bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Außerdem können nach Prüfung der Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Hierzu hat die Lebenshilfe Singen-Hegau e.V. eine Anerkennung vom Landratsamt Konstanz: niederschwelliges Angebot § 45b SGB XI. Bitte legen Sie dem Familiendienst Ihre jeweiligen Kostenzusagen vor. Ansonsten müssen wir Ihnen die jeweiligen Kosten persönlich in Rechnung stellen.
Hinweis: Je nach individueller Freizeit- u. Ferienplanung und den persönlichen Finanzen der Familien wird diese Hilfe in Anspruch genommen. Ein maximaler Betrag 1.510€ pro Kalenderjahr steht der jeweiligen Familie zu, sofern die Verhinderungspflege gewährt ist. Zudem können zusätzliche Betreuungsleistungen bei der KK/Pflegeversicherung beantragt werden. Die Höhe der zusätzlichen Betreuungsleistungen wird über den medizinischen Dienst festgestellt und kann 100,-€ oder 200,-€ sein.Diese Summen sind sehr schnell verbraucht. Immerhin gibt es im Jahr rd. 90 schulfreie Tage, viele Wochenenden, kurze Schultage und dagegen rein 26 Tage Grundurlaub eines Arbeitnehmers. Viele Kinder und Jugendliche, obwohl eine leichte geistige Behinderung vorliegt, sind nicht durch den medizinischen Dienst eingestuft. Daher sind die Familien darauf angewiesen, dass Anträge zur Kostenübernahme für Betreuung und Pflege durch Sponsoren oder Spendengeldgeber übernommen werden. Verschiedene Anträge der Eltern/BetreuerInnen werden mit Hilfe des Familiendienstes an mögliche Geldgeber gestellt. Dieses Verfahren ist recht umfänglich und bedarf einer Offenlegung der Finanzlage der Familien gegenüber dem Vorstand der Lebenshilfe Singe-Hegau e.V.
Die Lebenshilfe Singen-Hegau e.V. eröffnet eine neue Beratungsstelle mit Frau Dipl. Soz.-päd. Susanne Huber. Die Fachkraft Frau Huber bietet Ihnen eine umfangreiche Beratung zu den Finanzierungsfragen an. Bitte kontaktieren Sie Frau Huber (Tel: 07731- 822809-11 Di. u. Mi. im Haus, Mühlenstraße 19, 78224 Singen), um bei schon jetzt vorab erkannten finanziellen Engpässen alle Möglickeiten und Unterstützungsangebote mit Frau Huber zu besprechen und Anträge z.B. zum persönlichen Budget zu stellen.
Sicher ist - wir engagieren uns gern!
Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Ihr Kind ist immer willkommen!
Kontakt:
Leitung Familiendienst
Dipl. Soz.-päd. Romana Trautmann
Mühlenstraße 19
D- 78224 Singen
Tel: 07731-822809-13
Fax: 07731- 822809-22
trautmann@familiendienst-singen.de